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Logopädie

Logopädische Therapie unterstützt Menschen jeden Alters,

etwa bei

  • Sprachentwicklungsverzögerungen/-störungen
  • Artikulationsstörungen
  • Stimmstörungen (z.B. bei Stimmlippenlähmungen nach Operationen)
  • myofunktionellen Störungen (z.B. Muskelungleichgewicht im Mund-/Gesichtsbereich)
  • Lähmungen im Mund-/Gesichtsbereich (z.B. Fazialisparese)
  • Schluckstörungen (z.B. durch einen Schlaganfall)
  • Sprachabbau bei Demenz

Wedding greenery frame. Watercolor illustration with eucalyptus.

Spezialisierung

Durch meine fast vierjährige Anstellung im Landesklinikum Allentsteig habe ich viel Erfahrung in der Neurologie (z.B. nach Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose) sammeln dürfen und freue mich, Personen mit neurologischen Erkrankungen nun ambulant behandeln zu können.

Personen mit Veränderungen und Erkrankungen der Stimme (z.B. anhaltende Heiserkeit, Stimmlippenlähmungen) können ebenso in meiner Praxis vorstellig werden.

Zudem können Eltern ihre Kinder ab ca. vier Jahren und mit geringeren logopädischen Auffälligkeiten (z.B. Auslassen/Ersetzen von wenigen Lauten, grammatikalische Schwierigkeiten, Zahnfehlstellungen) sowie Jugendliche zur Therapie anmelden.

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Logopädische Einzeltherapie
  • 30 Minuten ……………. 50 €
  • (25 Minuten Therapie und 5 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
  • 45 Minuten ……………. 70 €
  • (35 Minuten Therapie und 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
  • 60 Minuten ……………. 90 €
  • (45 Minuten Therapie und 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
  • Hausbesuchspauschale ……………. 30 €
Logopädische Gruppentherapie
  • 60 Minuten ……………. 40 € pro Person
  • (45 Minuten Therapie und 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)

Gruppentherapien finden in kleinem Rahmen (3-5 Personen) sowie nur bei (annähernd) identischer Methodik und Zielsetzung statt.

Eignet sich eine Gruppentherapie in Ihrem Fall, werde ich Ihnen gerne diese Alternative vorschlagen!

Rückerstattung

Nach Therapieabschluss besteht die Möglichkeit einer teilweisen Refundierung der Kosten durch Ihre Krankenkasse.

In der Regel werden dabei 60-80%, bei Zusatzversicherungen bis zu 100% rückerstattet.

 

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung. Diese stellt Ihnen Ihr Facharzt / Ihre Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde / Neurologie / Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde / Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aus.

Auf dem Verordnungsschein sollten neben Ihren Daten und der Diagnose auch der Therapiebedarf sowie mein Name als behandelnde Logopädin angeführt sein, etwa:

„10x Logopädie zu 60 Minuten bei Nadine Pascher“

 

Benötigen Sie einen Hausbesuch, so muss dieser ebenso auf dem Verordnungsschein vermerkt werden:

„10x Logopädie zu 60 Minuten bei Nadine Pascher mit Hausbesuch“

Diese Verordnung muss bei Ihrer Krankenkasse (SVS, KFA) vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden.

Dies ist Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten!

Bei einigen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB) ist die Bewilligungspflicht ausgesetzt. Es kann sofort nach erhalt der Verordnung mit der Therapie begonnen werden.

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte unter 0664/75061212.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte ehestmöglich, spätestens aber 24h im Voraus ab.

Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigeren Absagen 50% sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben der vollständige Tarif privat in Rechnung gestellt werden!